Herkunftsbezeichnungen in diesem Sinn sind nicht nur geografische Namen als solche; die Bezeichnung muss aber geeignet sein, den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass das damit bezeichnete Produkt aus einem bestimmten Ort, einem bestimmten Gebiet oder einem bestimmten Land stammt. Es ist daher zu prüfen, ob die Bezeichnung in Verbindung mit dem jeweiligen Produkt als Herkunftsbezeichnung verstanden wird ("Bud" als Herkunftsbezeichnung für Bier?). (OGH vom 09.08.2011, 17Ob20/11g)