Streichfette (Margarineerzeugnisse), deren Fettansatz ausschließlich aus dem Ausgangsmaterial einer Pflanzenart oder der Mischung mehrerer Pflanzenarten stammt, können mit einem Hinweis auf „Pflanzen.....“ (z. B. Pflanzenmargarine) in Verkehr gebracht werden. Eine Toleranz für tierische Fette von 2 % wird von der EU-Verordnung 1308/2013 eingeräumt.
Als Milchmargarine kann eine Margarine bezeichnet werden, zu deren Herstellung mindestens 5 % Milch (Vollmilch), Magermilch oder geeignete Milchprodukte, bezogen auf das Gesamtgewicht, verwendet werden.
Als Delikatessmargarine kann eine Milchmargarine bezeichnet werden, deren Fettansatz ausschließlich pflanzlichen Ursprungs ist.