Gewürzmischungen bestehen ausschließlich aus Gewürzen. Sie werden als solche bezeichnet, können aber auch bei Angabe des Verwendungszweckes in Wortkombination als „–gewürz“ (z. B. Gulaschgewürz) bezeichnet werden.
Gewürzmischungen bestehen ausschließlich aus Gewürzen. Sie werden als solche bezeichnet, können aber auch bei Angabe des Verwendungszweckes in Wortkombination als „–gewürz“ (z. B. Gulaschgewürz) bezeichnet werden.