Der Gehalt an wasserlöslichen Stoffen von geröstetem entkoffeiniertem Kaffee darf nicht weniger als 22 Gew.% bezogen auf die Trockenmasse betragen. Im Übrigen gelten die in den Abs. 1.2.1.2 bis 1.2.1.4 enthaltenen Anforderungen.
Der Gehalt an wasserlöslichen Stoffen von geröstetem entkoffeiniertem Kaffee darf nicht weniger als 22 Gew.% bezogen auf die Trockenmasse betragen. Im Übrigen gelten die in den Abs. 1.2.1.2 bis 1.2.1.4 enthaltenen Anforderungen.