Es ist an jenen Anlagenteilen ein Lokalaugenschein vorzunehmen, die für eine wasser-hygienische Beurteilung von Bedeutung sind. Dazu zählen:
- Wassergewinnungsanlagen und Fassungszonen inklusive des näheren, einsehbaren Umfeldes
- allfällig vorhandene Anlagen zur Wasseraufbereitung/Desinfektion
- zugängliche Einrichtungen mit offener Wasseroberfläche (z. B. Speicher, Druckunterbrecher)
Die Auswahl der Anlagenteile erfolgt durch den LMSVG Berechtigten auf Basis der vom Betreiber übermittelten Informationen zur WVA (z. B. Anlagenschema, -beschreibung).