Sind Probenahmeverfahren (z.B. Probenmengen) gemeinschaftsrechtlich festgelegt, ist davon auszugehen, dass diese zulässige Aussagen über die Beschaffenheit der Charge im Hinblick auf geregelte Parameter erlauben.
Sind Probenahmeverfahren (z.B. Probenmengen) gemeinschaftsrechtlich festgelegt, ist davon auszugehen, dass diese zulässige Aussagen über die Beschaffenheit der Charge im Hinblick auf geregelte Parameter erlauben.